Liebe Ärztinnen und liebe Ärzte,

 

mit den Informationen auf den nachfolgenden Seiten, wollen wir Ihnen die effektive Verordnung erleichtern. Fragen zur ärztlichen Verschreibung, Ziel & Umfang der Rehamaßnahme und Belastung des Ärztebudgets werden umfassend erläutert. 

 

Sollten dennoch Fragen für Sie unbeantwortet bleiben, so beantworten wir Ihnen diese am besten auf direktem Wege.  03578/305566

 

Was ist Rehasport?

 

Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports ganzheitlich auf Menschen mit Behinderung ein. Er ist auf Art und Schwere abgestimmt.

 

Diese gesetzliche Leistung bietet der Deutsche Behindertensportverband (DBS) in Gruppen allen Menschen mit Behinderung an. Die Qualität wird durch die betreuende Ärztin / den betreuenden Arzt und die qualifizierten Übungsleiter(innen) sichergestellt, die Art und Intensität des Sports anhand Ihrer Verordnung in enger Abstimmung miteinander festgelegt.

Ärztliche Verordnung

Ihre (nicht budgetbelastende) Verordnung (Formblatt 56) ist die Grundlage bei der Prüfung einer Leistungsübernahme durch die Kostenträger und muss deshalb folgende Inhalte unbedingt enthalten:

 

  • Diagnose nach ICD 10 mit Funktions-/Belastungseinschränkung im Sport
  • Rehabilitationsgrund/-ziel(e)
  • Rehabilitationsumfang
  •                                                       * Anzahl der Übungseinheiten (ÜE)

                                                               - Empfehlung hinsichtlich defrierter Rehabilitationssportarten und Inhalten

 

Diagnose mit Spezifizierung / Funktionseinschränkung

 

Die Diagnose sollte eindeutig formuliert sein. Die Spezifizierung hilft Art und Intensität des Sportes individuell festzulegen.

 

 

Art und Schweregrad der Funktionseinschränkung sind hier ebenso wichtig wie Prognose und Begleiterkrankungen.

Rehabilitationsziel

 

Ziel ist es, die Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten.

Die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit soll gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden. 

Rehabilitationsumfang

 

Grundsätzlich ist die Verordnung von Rehabilitationssport zeitlich begrenzt. 

 

  • Regelfall: 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten

 

  • bei bestimmten Indikationen (s. Rahmenvereinbarung Nr.4.4.1)

* 120 ÜE / 36 Monate

  • Herzgruppen

* 90 ÜE / 30 Monate

  • Jugendliche / Kinder

* 120 ÜE / 24 Monate

* Folgeverordnung bei bestimmten kardiologischen Befund möglich.

  • Folgeverordnung sind bei geistiger / psychischer Behinderung / Krankheit möglich, für alle übrigen Behinderungsformen endet die Leistung i.d.R. nach den verordneten Übungseinheiten.
  • Nach einer ambulanten / stationären med. Rehabilitation kann Rehasport erneut notwendig und verordnet werden. 
  • Bei einer neuen Diagnose kann eine Neuverordnung in Frage kommen.

 

 

Hier finden Sie uns:

 

 

1. Rehasportverein Kamenz e.V.
Siedlungsweg 41
01917 Kamenz

 

Telefon: +49 3578 30 55 66

E-Mail: club.kamenz@mygym-prime.de

 

 

 

Unsere Partner:

 

 

- für Sport,- & Schmerztherapie:

www.kamenz-physiotherapie.de

 

 

- für betreutes Muskeltraining:

www.mygym-

prime.de/kamenz

 

- für Wohlbefinden und Kosmetik

https://www.mybeauty-kamenz.de/

 

 

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